⚠️ EU-Maschinenverordnung (MVO) tritt in Kraft: wird berechnet… verbleiben bis 20.01.2027
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CE-Quick Check

Ist Ihre Anlage
MVO-konform?

Ab 20. Januar 2027 gilt die neue EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230. Wir prüfen Ihren CE-Status — und zeigen Ihnen genau, was zu tun ist.

Schnelle Ersteinschätzung — konkrete Handlungsempfehlung
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Recyclinganlagen
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Anlagenbauer &
Maschinenhersteller
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Due-Diligence-Teams
🔍 Leistungsinhalt & Output

Was wir prüfen

  • CE-Status Bewertung der Anlage
  • Identifikation „wesentliche Veränderung"
  • Risikoklassifizierung (Anhang I A/B)
  • Handlungsbedarf via Ampelsystem

Was Sie erhalten

  • Strukturierter Kurzbericht (max. 10 Seiten)
  • Klare, priorisierte Handlungsempfehlung
  • Einstufung nach Ampelsystem
  • Konkrete Nächste Schritte definiert
Handlungsbedarf
Sofortmaßnahmen nötig
Optimierungsbedarf
Mittelfristig anpassen
Konform
CE-Status gesichert
🚪
Einfacher Einstieg
Niedrigschwellig in CE-Themen einsteigen — ohne hohen Initialaufwand
Schnelle Klarheit
Entscheidungsgrundlage in kurzer Zeit — ideal für zeitkritische Projekte
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Projektbeschleuniger
Idealer Startpunkt für Retrofit- oder Linien-CE-Folgeprojekte

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Kostenfreie Ersteinschätzung — unverbindlich & direkt. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

🔒 Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
DI Thomas Baldt · Experts4Recycling GmbH · t.baldt@experts4recycling.com

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